Bildwortmarke

Die Bildwortmarke besteht aus dem Bundesadler, der stilisierten Fahne (auch „Flaggenstab“ genannt) und dem Schriftzug. Um die Einzigartigkeit und Hochwertigkeit dieser Marke jederzeit zu gewährleisten, darf sie nur in den dokumentierten Versionen verwendet werden. Sie liegt für alle Medien und Drucksysteme als digitale Vorlage vor.
 


Die Bildwortmarke besteht aus dem dreigliedrigen Flaggenstab in den Farben schwarz, rot, gold. Links von diesem, auf Höhe des des schwarzen Segmentes, befindet sich das Adlerelement, rechts davon in gleicher Höhe der zweizeilige Schriftzug.

Bildwortmarke der Bundesregierung.



Verwendung der Bildwortmarke

Wie die Bundesregierung verfügt auch jedes Ministerium über eine eigene Bildwortmarke, die in unterschiedlichen Varianten existiert.


Bildwortmarke: Bundesministeriums für Gesundheit

Bildwortmarke des Bundesministeriums für Gesundheit.


Bildwortmarke: Auswärtiges Amt

Bildwortmarke des Auswärtigen Amtes.


Bildwortmarken-Assistent

Der Bildwortmarken-Assistent stellt Bildwortmarken für Bundesbehörden zur Verfügung und ermöglicht die Erstellung neuer Bildwortmarken oder Sprachversionen.

Bildwortmarken-Assistent

Schutzzone


Bildwortmarke mit Vermaßung der Schutzzone

Bildwortmarke mit Schutzzone.


Die Bildwortmarke steht immer auf Weiß. Sie verfügt über eine Schutzzone, in der kein anderes Element platziert werden darf.
Die Schutzzone ergibt sich aus dem Abstand eines Adlerelements, welches einen ausreichenden Weißraum um das Logo herum gewährleistet.



Größe

Die Bildwortmarke liegt in der Skalierung von 100 % im Bildwortmarkenarchiv vor.
Für den Einsatz auf verschiedenen Anwendungen und Formatgrößen muss die Bildwortmarke den Vorgaben entsprechend skaliert werden. In digitalen Medien ist eine Mindestgröße von 135 Pixeln inklusive Schutzzone in der Höhe nicht zu unterschreiten.

Die Skalierung entnehmen Sie bitte den jeweiligen Kapiteln:
Print-Medien/Publikationen/Formate
Kampagnen Medien

Farbversionen


Bildwortmarke mit Flaggenstab in den Farben schwarz rot gold, Adler und Schriftzug in schwarz

Bildwortmarke in Farbe.


Farbe („CMYK“/„Plot“)
Die Bildwortmarke soll hochwertig wirken. Soweit möglich wird in allen Anwendungen die farbige Version eingesetzt.




Bildwortmarke mit Flaggenstab in drei Graustufen, Adler und Schriftzug in schwarz

Bildwortmarke in Graustufen.


Grau
Steht nur Schwarz als Druckfarbe zur Verfügung, wird die Graustufenversion eingesetzt.




Bildwortmarke mit Flaggenstab, als schwarzweiße Strich Umsetzung mittels waagerechter Linien.

Schwarzweiß-Version der Bildwortmarke.


Schwarzweiß („Fax“)
Die Schwarzweiß-Version wird nur in Ausnahmefällen verwendet: 1) Fax, 2) halbtonloser Druck (z.B. Siebdruck), 3) negativ weiss auf Farbflächen (Diese Anwendungen betreffen vor allem Werbemittel oder Förderung im Kulturbereich)


Dos and Don'ts


Bildwortmarke: Die Bundesregierung

Verwendung der offiziellen Bildwortmarke im Layout.


Bildwortmarke mit fehlendem Adler ist durchgestrichen.

Die Bildwortmarke darf nicht verändert werden durch das Weglassen von Elementen oder durch fremde Typografie.



Verzerrte Bildwortmarke ist durchgestrichen.

Die Bildwortmarke darf nicht verzerrt, gestaucht, angeschnitten, verfremdet, gestürzt oder gedreht werden.


Bildwortmarke auf einem Bild ist durchgestrichen.

Die Bildwortmarke darf nicht auf Bildern oder farbigen Hintergründen stehen.



Bildwortmarke mit veränderter Position des Textes ist durchgestrichen.

Wortlaut und Position des Schriftzuges dürfen nicht verändert werden.


Monochrom weiße Bildwortmarke auf einem farbigen Hintergrund ist durchgestrichen.

Die Bildwortmarke darf nicht farblich verändert werden.


Nicht-lateinische Bildwortmarken

Nicht-lateinische Schriften umfassen Schriftsysteme, die anstelle lateinischer Schriftzeichen z.B. arabische, kyrillische oder chinesische Zeichen beinhalten. Mit einem Schriftsystem lassen sich meist mehrere Sprachen schreiben (z.B. mit dem arabischen Schriftsystem Sprachen wie Arabisch, Urdu, Paschtu, Persisch (Dari/Farsi).

Mithilfe des Bildwortmarkenassistenten  können Sie sowohl einsprachige nicht-lateinische Bildwortmarken als auch zweisprachige (deutsche Fassung/Übersetzung in nicht-lateinischer Schrift) Bildwortmarken generieren. Als Schrift für nicht-lateinische Wortmarken ist übergreifend der Schriftfont Noto verwendet.

Siehe auch: Print-Medien/Publikationen/Layout/Nicht-lateinisches-Layout


Beispiel Schriftsystem Chinesisch

Chinesische Bildwortmarke

Chinesische Bildwortmarke: Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Peking.

Beispiel Schriftsystem Kyrillisch

deutsch - russische Bildwortmarke

Zweisprachige, deutsch - russische Bildwortmarke der Bundesregierung.

Beispiel Schriftsystem Arabisch

Arabische Bildwortmarke

Arabische Bildwortmarke: Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Abu Dhabi. Bei linksläufigen Schriftsprachen ist auch die Bildwortmarke entsprechend ausgerichtet.

Beispiele weiterer Schriftsysteme

Georgische, kambodschanische, birmanische und hebräische Bildwortmarke

Von links nach rechts: Georgische Bildwortmarke: Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Tiflis (Schriftsystem Georgisch), Kambodschanische Bildwortmarke: Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Phnom Penh (Schriftsystem Khmer), Birmanische Bildwortmarke: Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Rangun (Schriftsystem Birmanisch), Hebräische Bildwortmarke: Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Tel Aviv (Schriftsystem Hebräisch, linksläufige Textausrichtung).

Das Layout der Bildwortmarken in Zusammenhang mit Fließtext finden Sie hier: Print-Medien/Publikationen/Layout/Nicht-lateinisches-Layout

Bildwortmarken kombinieren

Mithilfe des Bildwortmarken-Assistenten können Sie sowohl Bildwortmarken zweier Behörden als auch zweisprachige Bildwortmarken generieren.

Bildwortmarken zweier Behörden

Bildwortmarke Bundesministerium für Gesundheit und Bundesministerium für Bildung und Forschung

Beispiel einer Bildwortmarke für zwei Bundesbehörden. Die zweite Bundesbehörde steht nur mit der Wortmarke neben der Bildwortmarke der erstplatzierten Bundesbehörde.

Anordnung bei mehr als zwei Bundesbehörden

Bei mehr als zwei Bundesbehörden, unter Beteiligung einer obersten Bundesbehörde, kann die Bildwortmarke der Bundesregierung eingesetzt werden. Alle beteiligten Bundesbehörden müssen dann namentlich als Herausgeber aufgeführt werden.
Allerdings muss im Einzelfall entschieden werden, ob die Bildwortmarke der Bundesregierung auch verdeutlicht, wer tatsächlich der Herausgeber/Organisator/Absender ist. Bitte prüfen Sie im Vorfeld, ob der Einsatz der Bildwortmarke der Bundesregierung in diesem Kontext notwendig und richtig ist und stimmen sich mit dem Bundespresseamt ab: corporate-design@bpa.bund.de
Eine Verwendung der Bildwortmarke der Bundesregierung darf nur nach Zustimmung des Bundespresseamtes erfolgen.

Bildwortmarke: Die Bundesregierung, Herausgeber Bundesministerium X, Bundesministerium Y

Beispiel für mehrere Bundesbehörden: Die Bildwortmarke der Bundesregierung wird abgebildet, weitere Bundesbehörden werden namentlich aufgeführt.


Zweisprachige Bildwortmarken

Bildwortmarke: Bundesministerium für Gesundheit, Fedaral Ministry of Health

Beispiel einer zweisprachigen Bildwortmarke. Die zweite Sprache steht nur mit der Wortmarke neben der Bildwortmarke.

Bildwortmarken von Bundesregierung und Behörden mit Förderzusatz (Fz)

Aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 15.11.2007 soll auf alle sonstigen Maßnahmen, die durch den Bund finanziell gefördert werden, auch hingewiesen werden. Die Bildwortmarke mit Förderzusatz ist von allen Zuwendungsempfängern auf entsprechenden Projekten einzusetzen.

Die Bildwortmarke soll universell und medienübergreifend eingesetzt werden. Pro Bundesministerium stellen wir ein Paket mit entsprechendem Bildmaterial zur Verfügung. Für den genauen Einsatz beachten Sie bitte die Kurzdokumentation im Logokoffer.

Gefördert durch: Die Bundesregierung aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages

Bildwortmarke mit Förderzusatz.


Anordnung bei zwei Ministerien

Bildwortmarke mit Förderzusatz: Gefördert durch: Auswärtiges Amt auf Grund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Gefördert durch: Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf Grund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

Das zweite Ministerium wird mit einem Adler Abstand neben der Bildwortmarke des erstplatzierten Ministeriums abgebildet.

Anordnung bei mehr als zwei Ministerien

Bildwortmarke mit Förderzusatz: Gefördert durch: Die Bundesregierung aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages

Bei Förderung durch mehr als zwei Ministerien kann die Bildwortmarke der Bundesregierung mit Förderzusatz verwendet werden.

Bildwortmarke mit Förderzusatz Downloads

Die Downloads der Bildwortmarke sind mit Benutzername und Passwort geschützt. Den Zugang erhalten Sie von Ihrem Fördermittelgeber.

  • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz BMWK_Fz.zip
  • Bundesministerium der Finanzen  BMF_Fz.zip
  • Bundesministerium des Innern und für Heimat BMI_Fz.zip
  • Auswärtiges Amt AA_Fz.zip
  • Bundesministerium der Justiz BMJ_Fz.zip
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS_Fz.zip
  • Bundesministerium der Verteidigung BMVg_Fz.zip
  • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft  BMEL_Fz.zip
  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend BMFSFJ_Fz.zip
  • Bundesministerium für Gesundheit BMG_Fz.zip
  • Bundesministerium für Digitales und Verkehr BMDV_Fz.zip
  • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz BMUV_Fz.zip
  • Bundesministerium für Bildung und Forschung BMBF_Fz.zip
  • Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung BMZ_Fz.zip
  • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen BMWSB_Fz.zip
  • Bundesregierung BReg_Fz.zip
  • Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien BKM_Fz.zip