Bildwortmarke
Die Bildwortmarke besteht aus dem Bundesadler, der stilisierten Fahne (auch „Flaggenstab“ genannt) und dem Schriftzug. Um die Einzigartigkeit und Hochwertigkeit dieser Marke jederzeit zu gewährleisten, darf sie nur in den dokumentierten Versionen verwendet werden. Sie liegt für alle Medien und Drucksysteme als digitale Vorlage vor.

Bildwortmarke der Bundesregierung.
Verwendung der Bildwortmarke
Wie die Bundesregierung verfügt auch jedes Ministerium über eine eigene Bildwortmarke, die in unterschiedlichen Varianten existiert.

Bildwortmarke des Bundesministeriums für Gesundheit.

Bildwortmarke des Auswärtigen Amtes.
Schutzzone

Bildwortmarke mit Schutzzone.
Die Bildwortmarke steht immer auf Weiß. Sie verfügt über eine Schutzzone, in der kein anderes Element platziert werden darf.
Die Schutzzone ergibt sich aus dem Abstand eines Adlerelements, welches einen ausreichenden Weißraum um das Logo herum gewährleistet.
Größe
Die Bildwortmarke liegt in der Skalierung von 100 % im Bildwortmarkenarchiv vor.
Für den Einsatz auf verschiedenen Anwendungen und Formatgrößen muss die Bildwortmarke den Vorgaben entsprechend skaliert werden. In digitalen Medien ist eine Mindestgröße von 135 Pixeln inklusive Schutzzone in der Höhe nicht zu unterschreiten.
Die Skalierung entnehmen Sie bitte den jeweiligen Kapiteln:
Print-Medien/Publikationen/Formate
Kampagnen Medien
Farbversionen

Bildwortmarke in Farbe.
Farbe („CMYK“/„Plot“)
Die Bildwortmarke soll hochwertig wirken. Soweit möglich wird in allen Anwendungen die farbige Version eingesetzt.

Bildwortmarke in Graustufen.
Grau
Steht nur Schwarz als Druckfarbe zur Verfügung, wird die Graustufenversion eingesetzt.

Schwarzweiß-Version der Bildwortmarke.
Schwarzweiß („Fax“)
Die Schwarzweiß-Version wird nur in Ausnahmefällen verwendet: 1) Fax, 2) halbtonloser Druck (z.B. Siebdruck), 3) negativ weiss auf Farbflächen. (Diese Anwendungen betreffen vor allem Werbemittel oder Förderung im Kulturbereich.)
Dos and Don'ts
Nicht-lateinische Bildwortmarken
Nicht-lateinische Schriften umfassen Schriftsysteme, die anstelle lateinischer Schriftzeichen z.B. arabische, kyrillische oder chinesische Zeichen beinhalten. Mit einem Schriftsystem lassen sich meist mehrere Sprachen schreiben (z.B. mit dem arabischen Schriftsystem Sprachen wie Arabisch, Urdu, Paschtu, Persisch (Dari/Farsi).
Mithilfe des Bildwortmarkenassistenten können Sie sowohl einsprachige nicht-lateinische Bildwortmarken als auch zweisprachige (deutsche Fassung/Übersetzung in nicht-lateinischer Schrift) Bildwortmarken generieren. Als Schrift für nicht-lateinische Wortmarken ist übergreifend der Schriftfont Noto verwendet.
Siehe auch: Print-Medien/Publikationen/Layout/Nicht-lateinisches-Layout
Beispiel Schriftsystem Chinesisch

Chinesische Bildwortmarke: Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Peking.
Beispiel Schriftsystem Kyrillisch

Bulgarische Bildwortmarke: Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Sofia.
Beispiel Schriftsystem Arabisch

Arabische Bildwortmarke: Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Abu Dhabi. Bei linksläufigen Schriftsprachen ist auch die Bildwortmarke entsprechend ausgerichtet.
Beispiele weiterer Schriftsysteme

Von links nach rechts: Georgische Bildwortmarke: Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Tiflis (Schriftsystem Georgisch), Kambodschanische Bildwortmarke: Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Phnom Penh (Schriftsystem Khmer), Birmanische Bildwortmarke: Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Rangun (Schriftsystem Birmanisch), Hebräische Bildwortmarke: Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Tel Aviv (Schriftsystem Hebräisch, linksläufige Textausrichtung).
Das Layout der Bildwortmarken in Zusammenhang mit Fließtext finden Sie hier: Print-Medien/Publikationen/Layout/Nicht-lateinisches-Layout
Zweisprachige Bildwortmarken
Die zweite Sprache kann als Wortmarke neben der Bildwortmarke platziert werden. Mithilfe des Bildwortmarken-Assistenten können Sie auch zweisprachige Bildwortmarken generieren.

Beispiel einer zweisprachigen Bildwortmarke in Deutsch und Englisch.
Bildwortmarken zweier Behörden
Die zweite Bundesbehörde kann als Wortmarke neben der Bildwortmarke der erstplatzierten Bundesbehörde platziert werden. Mithilfe des Bildwortmarken-Assistenten können Sie auch Bildwortmarken zweier Behörden generieren.

Beispiel einer Bildwortmarke bei gemeinsamen Auftritt zweier Bundesbehörden.
Kriterien für die Verwendung der Bildwortmarke „Die Bundesregierung“
Bei mehr als zwei Bundesbehörden, unter Beteiligung einer obersten Bundesbehörde, kann die Bildwortmarke „Die Bundesregierung“ eingesetzt werden. Alle beteiligten Bundesbehörden müssen dann namentlich als Herausgeber aufgeführt werden.
Es muss im Einzelfall entschieden werden, ob die Bildwortmarke „Die Bundesregierung“ auch verdeutlicht, wer tatsächlich der Herausgeber / Organisator / Absender ist. Bitte prüfen Sie im Vorfeld anhand der folgenden Kriterien, ob der Einsatz der Bildwortmarke „Die Bundesregierung“ in diesem Kontext notwendig ist:
- Handelt es sich um ein ressortübergreifendes Vorhaben der gesamten Bundesregierung?
- Ist der Einsatz der Marke „Die Bundesregierung“ für den Anlass angemessen?
- Sind mehr als zwei Ressorts unmittelbar betroffen oder pro-aktiv beteiligt?
Bitte stimmen Sie sich zur Verwendung der Bildwortmarke „Die Bundesregierung“ mit dem Bundespresseamt ab: corporate-design@bpa.bund.de. Bitte teilen Sie dem Bundespresseamt mit, ob für Ihr Vorhaben ggfs. ein Kabinettsbeschluss vorliegt. Eine Verwendung der Bildwortmarke der Bundesregierung darf nur nach Zustimmung des Bundespresseamtes erfolgen. Die Ressorts sind gleichzeitig namentlich als Herausgeber aufzuführen. Für die Empfänger der Botschaft muss verständlich sein, wer der Absender ist.
Beispiel für mehrere Bundesbehörden: Die Bildwortmarke der Bundesregierung wird abgebildet, weitere Bundesbehörden werden namentlich aufgeführt.
Bildwortmarken von Bundesregierung und Behörden mit Förderzusatz (Fz)
Aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 15.11.2007 soll auf alle sonstigen Maßnahmen, die durch den Bund finanziell gefördert werden, auch hingewiesen werden. Die Bildwortmarke mit Förderzusatz ist von allen Zuwendungsempfängern auf entsprechenden Projekten einzusetzen.
Die Bildwortmarke soll universell und medienübergreifend eingesetzt werden. Pro Bundesministerium stellen wir ein Paket mit entsprechendem Bildmaterial zur Verfügung. Für den genauen Einsatz beachten Sie bitte die Kurzdokumentation im Logokoffer.

Bildwortmarke mit Förderzusatz.
Anordnung bei zwei Ministerien

Das zweite Ministerium wird mit einem Adler Abstand neben der Bildwortmarke des erstplatzierten Ministeriums abgebildet.
Anordnung bei mehr als zwei Ministerien

Bei Förderung durch mehr als zwei Ministerien kann die Bildwortmarke der Bundesregierung mit Förderzusatz verwendet werden.
Bildwortmarke mit Förderzusatz Downloads
Die Downloads der Bildwortmarke sind mit Benutzername und Passwort geschützt. Den Zugang erhalten Sie von Ihrem Fördermittelgeber.
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Bundesministerium der Finanzen BMF_Fz.zip.zip Download
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Bundesministerium des Innern BMI_Fz.zip.zip Download
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Auswärtiges Amt AA_Fz.zip.zip Download
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Bundesministerium der Verteidigung BMVg_Fz.zip.zip Download
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie BMWE_Fz.zip.zip Download
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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt BMFTR_Fz.zip.zip Download
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz BMJV_Fz.zip.zip Download
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend BMBFSFJ_Fz.zip.zip Download
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS_Fz.zip.zip Download
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Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung BMDS_Fz.zip.zip Download
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Bundesministerium für Verkehr BMV_Fz.zip.zip Download
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit BMUKN_Fz.zip.zip Download
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Bundesministerium für Gesundheit BMG_Fz.zip.zip Download
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat BMLEH_Fz.zip.zip Download
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung BMZ_Fz.zip.zip Download
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen BMWSB_Fz.zip.zip Download
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Bundesregierung BReg_Fz.zip.zip Download
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Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien BKM_Fz.zip.zip Download