Untergeordnete Zusatzlogos
Untergeordnete Zusatzlogos werden bei Print-Medien unter Einhaltung des vorgeschriebenen Formatrands (70% des Adlerelementes) unten rechts auf der Anwendung platziert. Um eine eindeutige Absenderkennung zu gewährleisten, darf das untergeordnete Zusatzlogo optisch nicht dominanter oder gleichwertig zum Absenderlogo erscheinen. Daher sollte die 2/3 Höhe des Flaggenstabes nicht überschritten werden. Bei Anpassung der Logogrößen wird immer nur das untergeordnete Zusatzlogo skaliert, da das Absenderlogo in seiner formatabhängigen Größe nicht verändert werden darf. Bei Publikationen können untergeordnete Zusatzlogos auch auf der Rückseite platziert werden.
Untergeordnete Zusatzlogos sollten auf einer Farbfläche oder homogenen Fotobereichen stehen.
Beeinträchtigt ein unruhiges Foto die Lesbarkeit des Logos, sollte ein weißer oder transparent schwarzer Balken unter dem Logo platziert werden. Die Höhe der weißen bzw. transparenten Fläche zur Unterlegung entspricht der Höhe des Flaggenstabs.