Hier finden Sie medienspezifische Regeln und Vorgaben für Webanwendungen, Social Media, Email-Signaturen und Apps.
Webanwendungen
Das visuelle Erscheinungsbild der Bundesregierung beruht auf einem einheitlichen Gestaltungsprinzip, welches in allen Webanwendungen für einen hohen Wiedererkennungswert sorgt.
Social Media
Der Social-Media-Auftritt ist ein probates Kommunikationsmittel für den schnellen Austausch im Internet.
E-Mail
Das homogene Layout des meistgenutzten Kommunikationsmediums sorgt für die bestmögliche Rezeption und eine eindeutige Übermittlung des Absenders.
Apps
Eine konsistente und nutzerzentrierte Gestaltung hebt die Nutzerfreundlichkeit und damit die Akzeptanz aller Software-Applikationen der Bundesregierung.
Kennzeichnung digitaler Produkte
Um die Wiedererkennbarkeit bei digitalen Produkten und Portalen zu gewährleisten, liegen zwei unterschiedliche Darstellungsformen zur Kennzeichnung vor: die Option "Wortmarke" und die Option "Register", welche stets in Verbindung mit der Bildwortmarke verwendet werden.
Kennzeichnung digitaler Produkte
Für eine Kennzeichnung von digitalen Produkten und Portalen stehen zwei unterschiedliche Darstellungsformen zur Verfügung: die Option „Wortmarke“ und die Option „Register“. Die Kennzeichnung von digitalen Produkten und Portalen erfolgt immer in Verbindung mit der Bildwortmarke. Die beiden Optionen werden im Folgenden erläutert.