Digitale Medien

Hier finden Sie medienspezifische Regeln und Vorgaben für Webanwendungen, Social Media, Email-Signaturen und Apps.

Musterbeispiel Website.

Webanwendungen

Das visuelle Erscheinungsbild der Bundesregierung beruht auf einem einheitlichen Gestaltungsprinzip, welches in allen Webanwendungen für einen hohen Wiedererkennungswert sorgt.

2 Ansichten Smartphone-Screen mit Musterbeispiel Social Media.

Social Media

Der Social-Media-Auftritt ist ein probates Kommunikationsmittel für den schnellen Austausch im Internet.

2 Ansichten Desktop mit Musterbeispiel Emailabsender.

E-Mail

Das homogene Layout des meistgenutzten Kommunikationsmediums sorgt für die bestmögliche Rezeption und eine eindeutige Übermittlung des Absenders. 

2 Ansichten Smartphone-Screen mit Musterbeispiel App.

Apps

Eine konsistente und nutzerzentrierte Gestaltung hebt die Nutzerfreundlichkeit und damit die Akzeptanz aller Software-Applikationen der Bundesregierung.

2 Ansichten der Kennzeichnung digitaler Produkte: Webanwendung und mobile Webanwendung

Kennzeichnung digitaler Produkte

Um die Wiedererkennbarkeit bei digitalen Produkten und Portalen zu gewährleisten, liegen zwei unterschiedliche Darstellungsformen zur Kennzeichnung vor: die Option "Wortmarke" und die Option "Register", welche stets in Verbindung mit der Bildwortmarke verwendet werden.

Barrierefreie Social-Media-Posts

Barrierefreie Kontraste und Farbkombinationen sowie der Einsatz von Alternativtext sind wichtiger Bestandteil eines barrierefreien Auftritts in Social Media und sollten wie folgt beachtet werden.


Mindestschriftgröße

Um eine gute Lesbarkeit zu gewährleisten, sollte die Schriftgröße für Desktopanwendungen mindestens 18 px und für mobile Devices (Smartphone oder Tablet) ca. 16 px betragen. Weitere Informationen finden Sie hier.


Auswahl barrierefreier Farben

Für die Markenbühne können die vorgegebenen Farben aus dem Farbspektrum der Bundesregierung genutzt werden, außerdem kann Weiß verwendet werden. Die Farben sind mit einer Deckkraft von mind. 86 % immer barrierefrei und müssen nicht extra geprüft werden.

Weitere Hinweise und weiterführende Informationen zur Barrierefreiheit von Kontrasten und Farben finden Sie hier.


Einsatz von Alternativtext

Damit Bildinhalte durch Screenreader oder andere assistive Technologien auch von Menschen erkannt werden können, die unter einer Sehbehinderung leiden, werden auf den Social-Media-Plattformen Bilder und Grafiken immer mit bildbeschreibenden Alternativtexten versehen. Diese wirken sich zudem positiv auf die Suchmaschinenoptimierung (SEO = Search Engine Optimization) aus.
Weitere Informationen zum Einsatz von Alternativtexten finden Sie hier.