Digitale Medien

Hier finden Sie medienspezifische Regeln und Vorgaben für Webanwendungen, Social Media, Email-Signaturen und Apps.

Musterbeispiel Website.

Webanwendungen

Das visuelle Erscheinungsbild der Bundesregierung beruht auf einem einheitlichen Gestaltungsprinzip, welches in allen Webanwendungen für einen hohen Wiedererkennungswert sorgt.

2 Ansichten Smartphone-Screen mit Musterbeispiel Social Media.

Social Media

Der Social-Media-Auftritt ist ein probates Kommunikationsmittel für den schnellen Austausch im Internet.

2 Ansichten Desktop mit Musterbeispiel Emailabsender.

E-Mail

Das homogene Layout des meistgenutzten Kommunikationsmediums sorgt für die bestmögliche Rezeption und eine eindeutige Übermittlung des Absenders. 

2 Ansichten Smartphone-Screen mit Musterbeispiel App.

Apps

Eine konsistente und nutzerzentrierte Gestaltung hebt die Nutzerfreundlichkeit und damit die Akzeptanz aller Software-Applikationen der Bundesregierung.

2 Ansichten der Kennzeichnung digitaler Produkte: Webanwendung und mobile Webanwendung

Kennzeichnung digitaler Produkte

Um die Wiedererkennbarkeit bei digitalen Produkten und Portalen zu gewährleisten, liegen zwei unterschiedliche Darstellungsformen zur Kennzeichnung vor: die Option "Wortmarke" und die Option "Register", welche stets in Verbindung mit der Bildwortmarke verwendet werden.

Aufbau eines Social-Media-Posts mit Absenderkennung

Im Folgenden wird der Aufbau eines Social-Media-Posts mit Absenderkennung in vier Schritten erklärt.


Musterbeispiel für einen Social-Media-Post mit einem Foto

Der Aufbau eines Social-Media-Posts beginnt mit dem Einsatz eines Motivs.
Foto: BMBF/Hans-Joachim Rickel


Schritt 1: Platzierung des Hintergrundbildes

Für die Erstellung eines Posts wird zunächst ein Foto oder eine Grafik platziert und dabei ein guter Bildausschnitt gewählt.



Musterbeispiel für einen Social-Media-Post mit einem Foto und der Markenbühne

Der Social-Media-Post wird um eine Markenbühne ergänzt.
Foto: BMBF/Hans-Joachim Rickel


Schritt 2: Platzierung der Markenbühne

Auf dem Foto wird eine weiße (neutrale) oder farbige Markenbühne platziert. Die unten aufgeführten Markenfarben können als farbige Bühne verwendet werden. Die Farbigkeit der Markenbühne, ob in Weiß oder in Farbe, sollte harmonisch bzw. kontrastreich genug zum Bild gewählt werden.

Die Markenbühne wird mit 86 % Deckkraft leicht transparent gesetzt. Dem Bildbereich hinter der Markenbühne wird eine Unschärfe hinzugefügt, um die barrierefreie Lesbarkeit von Texten zu gewährleisten.

Bei Carousel-Posts sollte es, wenn möglich, bei einer Farbauswahl bleiben, sodass diese nicht zu bunt im Gesamtbild wirken.



Musterbeispiel für einen Social-Media-Post mit einem Foto, Markenbühne und Textinhalt

Der Textinhalt wird auf dem Social-Media-Post platziert.
Foto: BMBF/Hans-Joachim Rickel


Schritt 3: Platzierung des Textinhaltes

Auf der Markenbühne wird der Text platziert. 

Die Textgröße ist je nach Inhalt variabel. Headlines werden in der BundesSans Bold gesetzt. Bei größeren Textmengen kann auch der Schriftschnitt Medium verwendet werden. Der Text wird immer linksbündig gesetzt. 

Auf der weißen Bühne steht der Text in Schwarz. 
Auf den farbigen Bühnen steht der Text, je nach Kontrastverhältnis, in Weiß oder in Schwarz. 

Wird nicht auf die unten aufgeführten Markenfarben zurückgegriffen, muss das Kontrastverhältnis geprüft werden. Hierfür werden die hellsten bzw. dunkelsten Stellen auf der Markenbühne mit der Pipette gemessen, die RGB-Farbtöne werden anschließend im Kontrastrechner geprüft. Das Kontrastverhältnis von Markenbühne zur Textfarbe muss mindestens 4,5 : 1 sein. Dies entspricht den Anforderungen an die Barrierefreiheit gemäß WCAG (AA) und BITV 2.0.



Musterbeispiel für einen Social-Media-Post mit einem Foto, Markenbühne, Textinhalt und Absenderkennung

Platzierung der positiven Version der Absenderkennung auf einer weißen Markenbühne.
Foto: BMBF/Hans-Joachim Rickel

Musterbeispiel für einen Social-Media-Post mit einem Foto, Markenbühne und Textinhalt

Platzierung der negativen Version der Absenderkennung auf einer farbigen Markenbühne.
Foto: BMWSB/Henning Schacht


Schritt 4: Platzierung der Absenderkennung

Die auf der Markenbühne befindliche Absenderkennung besteht aus der Minimalversion der Bildwortmarke und der offiziellen Bezeichnung des Ministeriums bzw. der Behörde.

Die Größe der Minimalversion der Bildwortmarke ist in den Templates vordefiniert und darf nicht verändert werden. Aus Gründen der Barrierefreiheit darf die Darstellung des Adlers die Mindesthöhe von 65 px nicht unterschreiten.

Auf der weißen Markenbühne wird die positive und auf der farbigen Markenbühne wird die negative Minimalversion der Bildwortmarke verwendet.

In der Absenderschaft werden die Behördennamen immer in dem Schriftschnitt BundesSans Condensed in 34 pt Schriftgröße gesetzt. Es sollte zudem darauf geachtet werden, dass der Zeilenfall der Behördenbezeichnungen auf möglichst zwei Zeilen beschränkt sein sollte.



Platzierungsmöglichkeiten der Markenbühne

Die Markenbühne ist je nach Bildinhalt variabel platzierbar. Sie kann sowohl unten, oben, rechts oder links randabfallend platziert werden. Sie ist in ihrer Breite flexibel und orientiert sich am Textinhalt. Bei längeren Textinhalten wird die Markenbühne mittig platziert. Bei reinen Textposts kann eine vollflächige Hintergrundfarbe ohne Transparenz eingesetzt werden.

Platzierungsmöglichkeiten der Markenbühne im Social-Media-Post unten, oben, links, rechts, mittig und vollflächig

Platzierungsmöglichkeiten der Markenbühne im Social-Media-Post unten, oben, links, rechts, mittig und vollflächig.