Digitale Medien
Hier finden Sie medienspezifische Regeln und Vorgaben für Webanwendungen, Social Media, Email-Signaturen und Apps.
Aufbau eines Social-Media-Posts mit Absenderkennung
Im Folgenden wird der Aufbau eines Social-Media-Posts mit Absenderkennung in vier Schritten erklärt.
Schritt 1: Platzierung des Hintergrundbildes
Für die Erstellung eines Posts wird zunächst ein Foto oder eine Grafik platziert und dabei ein guter Bildausschnitt gewählt.
Schritt 2: Platzierung der Markenbühne
Auf dem Foto wird eine weiße (neutrale) oder farbige Markenbühne platziert. Die unten aufgeführten Markenfarben können als farbige Bühne verwendet werden. Die Farbigkeit der Markenbühne, ob in Weiß oder in Farbe, sollte harmonisch bzw. kontrastreich genug zum Bild gewählt werden.
Die Markenbühne wird mit 86 % Deckkraft leicht transparent gesetzt. Dem Bildbereich hinter der Markenbühne wird eine Unschärfe hinzugefügt, um die barrierefreie Lesbarkeit von Texten zu gewährleisten.
Bei Carousel-Posts sollte es, wenn möglich, bei einer Farbauswahl bleiben, sodass diese nicht zu bunt im Gesamtbild wirken.
Schritt 3: Platzierung des Textinhaltes
Auf der Markenbühne wird der Text platziert.
Die Textgröße ist je nach Inhalt variabel. Headlines werden in der BundesSans Bold gesetzt. Bei größeren Textmengen kann auch der Schriftschnitt Medium verwendet werden. Der Text wird immer linksbündig gesetzt.
Auf der weißen Bühne steht der Text in Schwarz.
Auf den farbigen Bühnen steht der Text, je nach Kontrastverhältnis, in Weiß oder in Schwarz.
Wird nicht auf die unten aufgeführten Markenfarben zurückgegriffen, muss das Kontrastverhältnis geprüft werden. Hierfür werden die hellsten bzw. dunkelsten Stellen auf der Markenbühne mit der Pipette gemessen, die RGB-Farbtöne werden anschließend im Kontrastrechner geprüft. Das Kontrastverhältnis von Markenbühne zur Textfarbe muss mindestens 4,5 : 1 sein. Dies entspricht den Anforderungen an die Barrierefreiheit gemäß WCAG (AA) und BITV 2.0.
Schritt 4: Platzierung der Absenderkennung
Die auf der Markenbühne befindliche Absenderkennung besteht aus der Minimalversion der Bildwortmarke und der offiziellen Bezeichnung des Ministeriums bzw. der Behörde.
Die Größe der Minimalversion der Bildwortmarke ist in den Templates vordefiniert und darf nicht verändert werden. Aus Gründen der Barrierefreiheit darf die Darstellung des Adlers die Mindesthöhe von 65 px nicht unterschreiten.
Auf der weißen Markenbühne wird die positive und auf der farbigen Markenbühne wird die negative Minimalversion der Bildwortmarke verwendet.
In der Absenderschaft werden die Behördennamen immer in dem Schriftschnitt BundesSans Condensed in 34 pt Schriftgröße gesetzt. Es sollte zudem darauf geachtet werden, dass der Zeilenfall der Behördenbezeichnungen auf möglichst zwei Zeilen beschränkt sein sollte.
Platzierungsmöglichkeiten der Markenbühne
Die Markenbühne ist je nach Bildinhalt variabel platzierbar. Sie kann sowohl unten, oben, rechts oder links randabfallend platziert werden. Sie ist in ihrer Breite flexibel und orientiert sich am Textinhalt. Bei längeren Textinhalten wird die Markenbühne mittig platziert. Bei reinen Textposts kann eine vollflächige Hintergrundfarbe ohne Transparenz eingesetzt werden.