Account-Benennung

Damit die Social-Media-Profile der Bundesregierung auf den verschiedenen Plattformen gut auffindbar sind, ist ein einheitliches System zur Benennung entwickelt worden. Die drei Elemente Profilname, Handle und Bio sollten sinnvoll zusammenwirken.

Wenn das Handle nicht mehr verfügbar ist, kann alternativ die reine Abkürzung oder das bereits bestehende Handle weiterverwendet werden. Bei Änderung des Handles verweisen Verlinkungen und Erwähnungen mit dem alten Handle teilweise nicht mehr auf den Account.

Auf den Plattformen, die dies anbieten, sollte eine Verifizierung beantragt werden. Das Profil erhält dann einen blauen Haken und wirkt damit vertrauenswürdig auf Bürgerinnen und Bürger. Sofern möglich, sollte auch „politische Organisation“ im Profil aktiviert werden.

Übersicht

3 farbige Punkte mit Nummerierungen markieren Profilname, Handle und Bio in einem Twitter-Profil

Die Elemente Profilname, Handle und Bio für die Account-Benennung am Beispiel eines Twitter-Profils.

  1. Profilname: vollständiger Name (soweit möglich) oder etablierte Kurzform (z. B. Bundesbauministerium)
  2. Handle: Abkürzung des vollständigen Namens (soweit möglich)
  3. Bio: kurze, informative Erklärung der Tätigkeiten des Ministeriums oder der Behörde

Empfehlung für die Benennung von Profilnamen, Handle und Bio

Die hier beschriebenen Beispiele zeigen die mögliche Umsetzung des Systems als Standardversion und als Ausnahme bei langen Behördennamen.

Musterbeispiel für die Standard-Benennung des Social-Media-Profils eines Ministeriums

Naming-System: Beispiel für eine Standardbenennung des Social-Media-Profils eines Ministeriums.

Musterbeispiel für die Benennung mit einer nachgeordneten Behörde

Naming-System: Beispiel für eine nachgeordnete Behörde.

Beispiel für den Ausnahmefall einer langen Ministeriumsbezeichnung

Naming-System: Ausnahmebeispiel für eine lange Ministeriumsbezeichnung.


Landingpage

Es wird empfohlen, eine Social-Media-Landingpage zu gestalten und diese in der Bio zu verlinken. Die Landingpage dient der Unterstützung des Seriositätsempfindens und ermöglicht Überprüfbarkeit. Für eine einfache und effiziente Handhabung kann die Landingpage, wie nachfolgend dargestellt, konzipiert werden.

Es ist auf allen Plattformen Pflicht, ein Impressum und eine Datenschutzerklärung zu verlinken.

5 farbige Punkte mit Nummerierungen markieren in dem Beispiel der Landingpage Bildwortmarke, Erklärung der Tätigkeiten, Links, Erklärungsvideo und Footerleiste

Beispielgestaltung einer Landingpage mit den Pflichtinhalten sowie weiteren nützlichen Informationen.

  1. Bildwortmarke des jeweiligen Ministeriums bzw. der Behörde

  2. Kurze, verständliche Erklärung der Tätigkeiten und Aufgaben des Ministeriums bzw. der Behörde

  3. Links zu den Social-Media-Profilen des Ministeriums bzw. der Behörde

  4. Erklärungsvideo der Tätigkeiten des jeweiligen Ministeriums bzw. der jeweiligen Behörde: hilft bei der Förderung von Barrierefreiheit und spricht mehrere Zielgruppen an

  5. Fixierte Footerleiste mit den Pflichtinhalten