Leserlichkeit von Schrift
Mit Leserlichkeit von Schrift ist das Wahrnehmen, Erkennen und Unterscheiden einzelner Buchstaben und Wörter gemeint. Dafür sind die Unterscheidbarkeit einzelner Zeichenformen (z. B. von I und l), die Offenheit der Buchstaben (z. B. bei a, c, e oder s) sowie ausreichende Zeichenabstände entscheidend.
Geschlossene Buchstabenformen und sehr feine Strichstärken können bei ungünstigen Sichtbedingungen die Leserlichkeit erschweren. Daher werden insbesondere für Informationen im öffentlichen Raum sowie für die Verwendung in Wegeleitsystemen (Signalisationstext) Humanistische Serifenlose empfohlen. Die Schrift BundesSans ist eine humanistische Serifenlose und gehört somit auch zu den vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) präferierten Schriftarten.
Lese-Assistenzsysteme für Menschen mit Sehbehinderungen
Bei den technischen Assistenzsystemen für Menschen mit Sehbehinderungen ist zu unterscheiden zwischen Texterkennungssystemen, die analoge Textdokumente scannen und diese als Word- oder PDF-Datei ausgeben, und Screenreadern, die digitale Informationen in akustische Signale (automatische Vorlesesysteme) oder in eine Braille-Zeile zur Ausgabe in Blindenschrift übersetzen. Screenreader funktionieren jedoch unabhängig von der Form der einzelnen Schriftzeichen.
Bei Texterkennungssystemen können hingegen Fehler auftreten, wenn Buchstaben beispielsweise nicht unterschieden werden, wie z. B. I und l in der Schrift Arial oder nicht als getrennt erfasst werden, z. B. bei der Zeichenkombination »rn«, was dann als »m« gelesen wird. Dieses Problem ist u. a. bei der Schrift Arial wie auch bei der Times New Roman bekannt. Die Fehleranfälligkeit kann sich auch erhöhen, wenn die Vorlage sehr kleine Schrift oder eine schlechte Druckqualität aufweist.