Digitale Medien

Die meisten Faktoren hinsichtlich Typografie und Farbgestaltung sind medienübergreifend gültig. In Deutschland regelt die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0 die Umsetzung aller öffentlich zugänglichen Webanwendungen von Behörden der Bundesverwaltung. Sie orientiert sich dabei ausdrücklich an den Web Content Accessibility Guidelines ( WCAG 2.1 ) des World Wide Web Consortiums, die den internationalen Standard für die Umsetzung barrierefreier Online-Medien bilden.

Damit Menschen mit Sehbehinderungen die Inhalte von Webangeboten vollständig erfassen können, benötigen sie neben der barrierefreien Programmierung auch eine Erläuterung von Bildinhalten, sofern diese für das Verständnis des Seiteninhalts notwendig sind. In der Web Component Library der Bundesregierung sind für Abbildungen entsprechende HTML Alt-Attribute vorgesehen.

Checkliste zum Verfassen von Alternativtexten

  • Kontextbezogen: Der Alternativtext vermittelt die relevante Information der Abbildung, die noch nicht im Kontext oder der Bildunterschrift erläutert ist.
  • Knapp und prägnant: Der Alternativtext ist knapp und prägnant formuliert (Richtwert max. 80 – 100 Zeichen).
  • Objektiv und sachlich: Der Alternativtext ist objektiv verfasst. Sollen Abbildungen Emotion auslösen, wird diese Absicht möglichst sachlich benannt.
  • Verständlich: Der Alternativtext beinhaltet keine Abkürzungen, Fremdwörter und Zeilenumbrüche, da der Screenreader diese nicht richtig interpretieren kann.
  • Keine Dopplungen: „Grafik“ (Abbildung) und „Link“ werden vom Screenreader automatisch erkannt und vorgelesen. Es ist demnach nicht erforderlich, Alternativtexte mit „Dieses Bild zeigt…“ oder „Dies ist ein Link zu…“ zu beginnen.

Die hier aufgeführten Hinweise zum Umgang mit Alternativtexten beruhen auf Veröffentlichungen und Empfehlungen von Jan Hellbusch.

Weitere Informationen:
https://www.barrierefreies-webdesign.de/knowhow/textalternative/herausforderung.html