Digitale Medien

Die meisten Faktoren hinsichtlich Typografie und Farbgestaltung sind medienübergreifend gültig. In Deutschland regelt die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0 die Umsetzung aller öffentlich zugänglichen Webanwendungen von Behörden der Bundesverwaltung. Sie orientiert sich dabei ausdrücklich an den Web Content Accessibility Guidelines ( WCAG 2.1 ) des World Wide Web Consortiums, die den internationalen Standard für die Umsetzung barrierefreier Online-Medien bilden.

Damit Menschen mit Sehbehinderungen die Inhalte von Webangeboten vollständig erfassen können, benötigen sie neben der barrierefreien Programmierung auch eine Erläuterung von Bildinhalten, sofern diese für das Verständnis des Seiteninhalts notwendig sind. In der Web Component Library der Bundesregierung sind für Abbildungen entsprechende HTML Alt-Attribute vorgesehen.

Anlegen von Alternativtexten

Das Verfahren zum Anlegen von Alternativtexten ist abhängig vom Dateiformat des Bildes und der Software, mit dem dieses erstellt bzw. bearbeitet wird. Somit sind beispielsweise in Microsoft Word andere Schritte notwendig als in Adobe Acrobat (PDF) oder bei der Bereitstellung von Bildern auf Websites. Für letztere werden Inhalte häufig mit Hilfe von Content Management Systemen (CMS) bearbeitet. Die meisten CMS bieten eine Funktion, um Bildern entsprechende Alternativtexte zuzuweisen. Das CMS erstellt daraus automatisch eine korrekte Auszeichnung im HTML Quellcode der Website.

<img scr=“BREG_de:v1_Web_Farbe.png“ alt=“Bildwortmarke: Die Bundesregierung“/>

Beispiel einer Zeile mit Alt-Text aus dem Quellcode.


 

Empfehlungen zum Verfassen von Alternativtexten für Abbildungen auf Websites:

Alternativtexte sind für Nutzerinnen und Nutzer unverzichtbar, die im Internet mit einem Screenreader surfen. Ein Screenreader (Bildschirmvorleser) dient Menschen mit Seheinschränkungen oder Blindheit zur Vermittlung von Website-Inhalten durch eine akustische Sprachausgabe oder eine Braillezeile (Blindenschrift).

Alternativtexte haben die Aufgabe, den Zweck einer Abbildung textlich zu vermitteln.

Die Anforderungen an Alternativtexte gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung  (BITV) 2.0 werden in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1 ) formuliert. Demnach müssen alle sichtbaren Abbildungen (Grafiken) auf Webseiten sowie in PDFs oder Office-Dokumenten eine Textalternative aufweisen, die dem gleichen Zweck der Abbildung dient.

Der Informationsgehalt einer Abbildung ist dabei abhängig vom Kontext und der Funktion, die sie dort erfüllt; unter Kontext versteht man den umgebenden Fließtext sowie die Bildunterschrift.