Barrierefreiheit

Die Bundesregierung achtet auf die barrierefreie Gestaltung ihrer Medien. Die wichtigsten Informationen sowie weiterführende Links haben wir hier für Sie zusammengestellt. Sie basieren auf den einschlägigen Normen, insbesondere der DIN 1450 Schriften – Leserlichkeit (Ausgabe 2013) und der aktuellen Fachliteratur. Quellen finden Sie hier.

Bitte betrachten Sie die hier gegebenen Hinweise als Richtwert einer barrierearmen Gestaltung. Die Hinweise basieren, wenn nicht anders dargestellt, auf der einschlägigen, allgemein zugänglichen Literatur zur Barrierefreiheit, entsprechenden gesetzlichen Vorgaben und DIN Normen (Stand 3/2021). Das Bundespresseamt übernimmt keinerlei Haftung. Bitte stimmen Sie sich bei jeder Maßnahme mit der Barrierefreiheitsstelle Ihres Hauses ab.

Sehbehinderungen

Behinderungen wie beispielsweise die Einschränkung der Sehfähigkeit weisen sehr unterschiedliche Symptome, Symptomkombinationen und Intensitätsgrade auf. Darüber hinaus hängt die Gestaltung von Informationen wesentlich von Inhalt, Zweck und dem gewählten Medium ab. Aus diesen Gründen gibt es nicht eine Gestaltung, die für alle Lesenden und Anwendungsbereiche gleichermaßen barrierefrei ist. Die Definition verschiedener Textarten hilft jedoch dabei, die jeweils unterschiedlichen Anforderungen an die Gestaltung zu differenzieren.

Textarten

Je nach Textart werden nachfolgend unterschiedliche Empfehlungen für die barrierefreie Gestaltung gegeben.

Lesetext ist fortlaufender Text, der komfortabel gelesen werden soll, z. B. in Broschüren, Magazinen und Korrespondenzen oder auf Ausstellungstafeln.

Konsultationstext erläutert oder ergänzt Lesetext, z. B. in Marginalien, Fußnoten, Listen, Bildunterschriften oder Legenden, und kann in kleineren Größen als Lesetext gesetzt werden.

Signalisationstext dient zur Orientierung im öffentlichen Raum, z. B. in Leitsystemen. Er muss bereits aus weiten Entfernungen und in unterschiedlichen Beleuchtungssituationen und Betrachtungswinkeln gelesen werden können. Aufgrund dieser situationsbedingten Einflüsse werden hier die höchsten Anforderungen an die Leserlichkeit gestellt.

Als Schautext werden Überschriften und Hervorhebungen bezeichnet, die der Gestaltung und Gliederung von Texten dienen, z. B. in Magazinen, Anzeigen oder auf Plakaten, und für die keine gesonderten Vorgaben gelten – außer einer größeren Schriftgröße.



Falls Sie weitergehende Fragen dazu haben, wenden Sie sich gern an das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Referat 200. 
corporatedesign@bpa.bund.de


 

Zweimal der Kleinbuchstabe a mit Markierung unterschiedlicher Offenheit.

Leserlichkeit von Schrift

Leserlichkeit von Schrift erlaubt das Wahrnehmen, Erkennen und Unterscheiden einzelner Buchstaben und Wörter.

Stilisierter Textzeilen mit Markierung unterschiedlich großer Wortzwischenräume.

Lesbarkeit von Text

Mit Lesbarkeit wird die Verständlichkeit von zusammenhängenden Texten beschrieben. Sie wird – neben der sprachlichen Form sowie personen- und situationsbedingten Einflüssen – durch das Layout beeinflusst.

Dreimal der Kleinbuchstabe a auf einem Hintergrund mit Verlauf.

Kontraste und Farben

Wenn Text auf Farbverläufe oder unruhige Bildhintergründen gesetzt wird, ist das für Menschen mit Sehbehinderungen nur schwer oder überhaupt nicht lesbar und sollte daher vermieden werden.

Weißes Kanzleramt hebt sich vor blauem Himmel ab.

Bilder

Der Inhalt von Fotos oder Illustrationen sollte gut erkennbar und die Bildaussage eindeutig sein. Deutliche Helligkeitskontraste zwischen Vorder- und Hintergrund erleichtern die Erkennbarkeit. 

Drei hintereineinder gestapelte abstrakte Flächen. Die Vordere mit Glanz.

Material und Oberflächen

Empfehlung für die Verwendung von Materialien und Oberflächen.

Ausschnitt aus einer Quellcode Zeile: <img src=“BREG“ alt=. alt ist farbig markiert.

Digitale Medien

Der Online Auftritt der Bundesregierung beruht auf einem einheitlichen Prinzip, welches in allen digitalen Medien für einen hohen Wiedererkennungswert sorgt. Hier finden Sie medienspezifische Regeln und Vorgaben.

Quellen und Links
 



Barrierefreiheit

Die Bundesregierung achtet auf die barrierefreie Gestaltung ihrer Medien. Die wichtigsten Informationen sowie weiterführende Links haben wir hier für Sie zusammengestellt. Sie basieren auf den einschlägigen Normen, insbesondere der DIN 1450 Schriften – Leserlichkeit (Ausgabe 2013) und der aktuellen Fachliteratur. Quellen finden Sie hier.

Bitte betrachten Sie die hier gegebenen Hinweise als Richtwert einer barrierearmen Gestaltung. Die Hinweise basieren, wenn nicht anders dargestellt, auf der einschlägigen, allgemein zugänglichen Literatur zur Barrierefreiheit, entsprechenden gesetzlichen Vorgaben und DIN Normen (Stand 3/2021). Das Bundespresseamt übernimmt keinerlei Haftung. Bitte stimmen Sie sich bei jeder Maßnahme mit der Barrierefreiheitsstelle Ihres Hauses ab.

Sehbehinderungen

Behinderungen wie beispielsweise die Einschränkung der Sehfähigkeit weisen sehr unterschiedliche Symptome, Symptomkombinationen und Intensitätsgrade auf. Darüber hinaus hängt die Gestaltung von Informationen wesentlich von Inhalt, Zweck und dem gewählten Medium ab. Aus diesen Gründen gibt es nicht eine Gestaltung, die für alle Lesenden und Anwendungsbereiche gleichermaßen barrierefrei ist. Die Definition verschiedener Textarten hilft jedoch dabei, die jeweils unterschiedlichen Anforderungen an die Gestaltung zu differenzieren.

Textarten

Je nach Textart werden nachfolgend unterschiedliche Empfehlungen für die barrierefreie Gestaltung gegeben.

Lesetext ist fortlaufender Text, der komfortabel gelesen werden soll, z. B. in Broschüren, Magazinen und Korrespondenzen oder auf Ausstellungstafeln.

Konsultationstext erläutert oder ergänzt Lesetext, z. B. in Marginalien, Fußnoten, Listen, Bildunterschriften oder Legenden, und kann in kleineren Größen als Lesetext gesetzt werden.

Signalisationstext dient zur Orientierung im öffentlichen Raum, z. B. in Leitsystemen. Er muss bereits aus weiten Entfernungen und in unterschiedlichen Beleuchtungssituationen und Betrachtungswinkeln gelesen werden können. Aufgrund dieser situationsbedingten Einflüsse werden hier die höchsten Anforderungen an die Leserlichkeit gestellt.

Als Schautext werden Überschriften und Hervorhebungen bezeichnet, die der Gestaltung und Gliederung von Texten dienen, z. B. in Magazinen, Anzeigen oder auf Plakaten, und für die keine gesonderten Vorgaben gelten – außer einer größeren Schriftgröße.



Falls Sie weitergehende Fragen dazu haben, wenden Sie sich gern an das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Referat 200. 
corporatedesign@bpa.bund.de


 

Zweimal der Kleinbuchstabe a mit Markierung unterschiedlicher Offenheit.

Leserlichkeit von Schrift

Leserlichkeit von Schrift erlaubt das Wahrnehmen, Erkennen und Unterscheiden einzelner Buchstaben und Wörter.

Stilisierter Textzeilen mit Markierung unterschiedlich großer Wortzwischenräume.

Lesbarkeit von Text

Mit Lesbarkeit wird die Verständlichkeit von zusammenhängenden Texten beschrieben. Sie wird – neben der sprachlichen Form sowie personen- und situationsbedingten Einflüssen – durch das Layout beeinflusst.

Dreimal der Kleinbuchstabe a auf einem Hintergrund mit Verlauf.

Kontraste und Farben

Wenn Text auf Farbverläufe oder unruhige Bildhintergründen gesetzt wird, ist das für Menschen mit Sehbehinderungen nur schwer oder überhaupt nicht lesbar und sollte daher vermieden werden.

Weißes Kanzleramt hebt sich vor blauem Himmel ab.

Bilder

Der Inhalt von Fotos oder Illustrationen sollte gut erkennbar und die Bildaussage eindeutig sein. Deutliche Helligkeitskontraste zwischen Vorder- und Hintergrund erleichtern die Erkennbarkeit. 

Drei hintereineinder gestapelte abstrakte Flächen. Die Vordere mit Glanz.

Material und Oberflächen

Empfehlung für die Verwendung von Materialien und Oberflächen.

Ausschnitt aus einer Quellcode Zeile: <img src=“BREG“ alt=. alt ist farbig markiert.

Digitale Medien

Der Online Auftritt der Bundesregierung beruht auf einem einheitlichen Prinzip, welches in allen digitalen Medien für einen hohen Wiedererkennungswert sorgt. Hier finden Sie medienspezifische Regeln und Vorgaben.

Quellen und Links