Barrierefreiheit
Die Bundesregierung achtet auf die barrierefreie Gestaltung ihrer Medien. Die wichtigsten Informationen sowie weiterführende Links haben wir hier für Sie zusammengestellt. Sie basieren auf den einschlägigen Normen, insbesondere der DIN 1450 Schriften – Leserlichkeit (Ausgabe 2013) und der aktuellen Fachliteratur. Quellen finden Sie hier.
Bitte betrachten Sie die hier gegebenen Hinweise als Richtwert einer barrierearmen Gestaltung. Die Hinweise basieren, wenn nicht anders dargestellt, auf der einschlägigen, allgemein zugänglichen Literatur zur Barrierefreiheit, entsprechenden gesetzlichen Vorgaben und DIN Normen (Stand 3/2021). Das Bundespresseamt übernimmt keinerlei Haftung. Bitte stimmen Sie sich bei jeder Maßnahme mit der Barrierefreiheitsstelle Ihres Hauses ab.
Sehbehinderungen
Behinderungen wie beispielsweise die Einschränkung der Sehfähigkeit weisen sehr unterschiedliche Symptome, Symptomkombinationen und Intensitätsgrade auf. Darüber hinaus hängt die Gestaltung von Informationen wesentlich von Inhalt, Zweck und dem gewählten Medium ab. Aus diesen Gründen gibt es nicht eine Gestaltung, die für alle Lesenden und Anwendungsbereiche gleichermaßen barrierefrei ist. Die Definition verschiedener Textarten hilft jedoch dabei, die jeweils unterschiedlichen Anforderungen an die Gestaltung zu differenzieren.
Textarten
Lesetext ist fortlaufender Text, der komfortabel gelesen werden soll, z. B. in Broschüren, Magazinen und Korrespondenzen oder auf Ausstellungstafeln.
Konsultationstext erläutert oder ergänzt Lesetext, z. B. in Marginalien, Fußnoten, Listen, Bildunterschriften oder Legenden, und kann in kleineren Größen als Lesetext gesetzt werden.
Signalisationstext dient zur Orientierung im öffentlichen Raum, z. B. in Leitsystemen. Er muss bereits aus weiten Entfernungen und in unterschiedlichen Beleuchtungssituationen und Betrachtungswinkeln gelesen werden können. Aufgrund dieser situationsbedingten Einflüsse werden hier die höchsten Anforderungen an die Leserlichkeit gestellt.
Als Schautext werden Überschriften und Hervorhebungen bezeichnet, die der Gestaltung und Gliederung von Texten dienen, z. B. in Magazinen, Anzeigen oder auf Plakaten, und für die keine gesonderten Vorgaben gelten – außer einer größeren Schriftgröße.
Falls Sie weitergehende Fragen dazu haben, wenden Sie sich gern an das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Referat 200.
corporatedesign@bpa.bund.de
Barrierefreiheit
Die Bundesregierung achtet auf die barrierefreie Gestaltung ihrer Medien. Die wichtigsten Informationen sowie weiterführende Links haben wir hier für Sie zusammengestellt. Sie basieren auf den einschlägigen Normen, insbesondere der DIN 1450 Schriften – Leserlichkeit (Ausgabe 2013) und der aktuellen Fachliteratur. Quellen finden Sie hier.
Bitte betrachten Sie die hier gegebenen Hinweise als Richtwert einer barrierearmen Gestaltung. Die Hinweise basieren, wenn nicht anders dargestellt, auf der einschlägigen, allgemein zugänglichen Literatur zur Barrierefreiheit, entsprechenden gesetzlichen Vorgaben und DIN Normen (Stand 3/2021). Das Bundespresseamt übernimmt keinerlei Haftung. Bitte stimmen Sie sich bei jeder Maßnahme mit der Barrierefreiheitsstelle Ihres Hauses ab.
Sehbehinderungen
Behinderungen wie beispielsweise die Einschränkung der Sehfähigkeit weisen sehr unterschiedliche Symptome, Symptomkombinationen und Intensitätsgrade auf. Darüber hinaus hängt die Gestaltung von Informationen wesentlich von Inhalt, Zweck und dem gewählten Medium ab. Aus diesen Gründen gibt es nicht eine Gestaltung, die für alle Lesenden und Anwendungsbereiche gleichermaßen barrierefrei ist. Die Definition verschiedener Textarten hilft jedoch dabei, die jeweils unterschiedlichen Anforderungen an die Gestaltung zu differenzieren.
Textarten
Lesetext ist fortlaufender Text, der komfortabel gelesen werden soll, z. B. in Broschüren, Magazinen und Korrespondenzen oder auf Ausstellungstafeln.
Konsultationstext erläutert oder ergänzt Lesetext, z. B. in Marginalien, Fußnoten, Listen, Bildunterschriften oder Legenden, und kann in kleineren Größen als Lesetext gesetzt werden.
Signalisationstext dient zur Orientierung im öffentlichen Raum, z. B. in Leitsystemen. Er muss bereits aus weiten Entfernungen und in unterschiedlichen Beleuchtungssituationen und Betrachtungswinkeln gelesen werden können. Aufgrund dieser situationsbedingten Einflüsse werden hier die höchsten Anforderungen an die Leserlichkeit gestellt.
Als Schautext werden Überschriften und Hervorhebungen bezeichnet, die der Gestaltung und Gliederung von Texten dienen, z. B. in Magazinen, Anzeigen oder auf Plakaten, und für die keine gesonderten Vorgaben gelten – außer einer größeren Schriftgröße.
Falls Sie weitergehende Fragen dazu haben, wenden Sie sich gern an das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Referat 200.
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