Eine offizielle Website der Bundesrepublik Deutschland

Digitale Dachmarke

Die Digitalisierungen der Verwaltungsleistungen im Zuge der OZG-Umsetzung und des Einer-für-Alle Prinzips haben gezeigt, dass das Corporate Design der Bundesregierung sowie die Erscheinungsbilder der Länder an Grenzen stoßen. Daher kommt die digitale Dachmarke u.a. bei übergreifenden Angeboten von Bund, Ländern und Kommunen zum Einsatz, wenn diese in Kooperation nach außen hin auftreten und bisher keine staatliche Kennzeichnung als Vertrauensanker vorliegt. Das Ziel der Dachmarke ist es, digitale Angebote von Bund, Ländern und Kommunen sichtbarer, sicherer und nutzerfreundlicher zu machen. Das Ergebnis ist ein flexibles Kennzeichnungssystem mit vier zentralen Bausteinen:

Kopfzeile

1. Kopfzeile: Einheitliche Kopfzeile für Internetseiten von Bund, Ländern und Kommunen bietet Orientierung.

Digitale Dachmarke

2. Bildwortmarke (Digitalwappen): Gemeinsame Bildwortmarke mit Hoheitscharakter – ähnlich einem Siegel – bietet Repräsentation.

 

Domain

3. Domain: Einfacher, bürgernaher Domain-Name für Websites (insb. übergreifende) sorgt für Auffindbarkeit.

Designsystem

4. Designsystem: Variables System von Basiselementen wie Farbe, Schrift, Layout für Webseiten (insb. übergreifende) bietet Einheitlichkeit. Unter Open-Source-Lizenz veröffentlichte Komponenten sind als Design- und Code-Assets unter Kern-UX verfügbar. Das Designsystem kommt nur bei übergreifenden Angeboten (Zusammenarbeit Bund, Länder, Kommunen) zum Einsatz.

Bestandteile der digitalen Dachmarke: Die Anwendung des Systems ist für die Kommunen und Länder freiwillig. Die Dachmarke soll den Auftritt bzw. die Kennzeichnung der Länder und Kommunen ergänzen – nicht ersetzen, denn in einem föderalen System sind die Kommunen und Länder die ersten Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger. Daran wird sich in Zukunft nichts ändern. Für Internetseiten von Behörden, die dem CD der Bundesregierung folgen, bedeutet dies, dass der Online-Styleguide der Bundesregierung weiter Bestand hat. Die beiden Kennzeichnungselemente „Kopfzeile” und „Bildwortmarke” (nur im Footer) können ergänzend eingesetzt werden.

Hinweis: Die vier Kennzeichnungselemente werden im Rahmen der bis zum Sommer 2025 laufenden Pilotphase ständig weiterentwickelt und optimiert.

Digitale Dachmarke

Weitere Informationen zu den vier Kennzeichnungselementen finden Sie unter folgendem Link.

www.gov.de

Kopfzeile (Kennzeichnungselement 1)

Die optionale Kopfzeile wird oben links im Header platziert. Eine ausführliche Dokumentation der Kopfzeile finden Sie bei KERN .

 

Bildwortmarke (Kennzeichnungselement 2)

Die Bildwortmarke (Digitalwappen) kann entweder a) mit dem föderalen Textzusatz „Bund Länder Kommunen“ oder b) mit einer der jeweiligen Verwaltungsleistung oder das Produkt beschreibenden Wortmarke verwendet werden.

Mit dem föderalen Textzusatz „Bund Länder Kommunen“.

Variante a): Mit dem föderalen Textzusatz „Bund Länder Kommunen“.

Mit einer der jeweiligen Verwaltungsleistung oder das Produkt beschreibenden Wortmarke. Hier als beispielhafte Darstellung des digitalen Angebots von BAföG.

Variante b): Mit einer der jeweiligen Verwaltungsleistung oder das Produkt beschreibenden Wortmarke. Hier als beispielhafte Darstellung des digitalen Angebots von BAföG.

Ergänzende Kennzeichnung im Footer

Die Bildwortmarke kann als ergänzende Kennzeichnung mit dem textlichen Zusatz "Das Digitalwappen kennzeichnet digitale Angebote von Bund, Ländern und Kommunen als staatliche Leistungen." im Footer des Interentauftritts integriert werden. Dies gilt auch für Internetauftritte von Behörden, die dem CD der Bundesregierung folgen. 

Footer

Achten Sie bei der Platzierung auf die Ausrichtung am Gestaltungsraster. Der Textinhalt der Fußzeile kann vertikal zur Bildwortmarke zentriert werden.

Kennzeichnung im Header

Bei digitalen Angeboten, die gemeinsam von Bund, Ländern und / oder Kommunen betrieben werden, wird das Bildzeichen im Header linksbündig eingesetzt. Die Kennzeichnung unterstützt die unmittelbare staatliche Verortung des Angebots.

Bildwortmarke im Header

Die Bildwortmarke im Header als zentrales Kennzeichnungselement.

 

Nutzungsbedingungen

Die Entscheidung über den Einsatz der Bildwortmarke ist – im Rahmen der laufenden Pilotphase – ausschließlich dem Koordinierungskreis der AG „Dachmarke und Domain“ vorbehalten. Grundsätzlich werden Anfragen folgender öffentlicher Stellen geprüft:

  • Bundes- und Landesministerien
  • Nachgeordnete Behörden der Bundes- und Landesministerien
  • Weitere Verfassungsorgane
  • Kommunen

Die Nutzung kann für digitale Projekte genehmigt werden, wie z. B. EfA-Leistungen (insbes. Fokusleistungen), Basisdienste sowie weitere übergreifende Angebote von öffentlichen Stellen. Bitte richten Sie Ihre Anfrage zur Nutzung oder Anfragen zur Erstellung individueller Bildwortmarken an das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung über corporate-design@bpa.bund.de .
 

Diese Ausführungen bieten einen ersten Überblick über die Digitale Dachmarke und ihre Anwendung. Eine ausführlichere Beschreibung finden Sie im PDF-Styleguide. Dieser sowie der Logo-Koffer der Bildwortmarke können ebenfalls über das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung angefragt werden über corporate-design@bpa.bund.de .