Mehrere Bildwortmarken
Anordnung zweier Bundesbehörden
Die zweite Bundesbehörde wird nur mit Wortmarke neben der Bildwortmarke der erstplatzierten Bundesbehörde abgebildet. Dieselbe Anordnung gilt auch für zweisprachige Bildwortmarken.
Ausrichtungsachsen für die Platzierung der zweiten Wortmarke
Die Wortmarke der zweiten Bundesbehörde steht auf derselben Schriftlinie wie die Bildwortmarke der hauptverantwortlichen Bundesbehhörde. Der Raum zwischen beiden Wortmarken beträgt die vierfache Breite des Flaggenstabs.
Anordnung bei mehr als zwei Bundesbehörden
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Bei mehr als zwei Bundesbehörden, unter Beteiligung einer obersten Bundesbehörde, wird die Bildwortmarke der Bundesregierung eingesetzt. Alle beteiligten Bundesbehörden werden namentlich als Herausgeber geführt. |