Bildwortmarke

Die Bildwortmarke besteht aus dem Bundesadler, der stilisierten Fahne (auch „Flaggenstab“ genannt) und dem Schriftzug. Um die Einzigartigkeit und Hochwertigkeit dieser Marke jederzeit zu gewährleisten, darf sie nur in den dokumentierten Versionen verwendet werden. Sie liegt für alle Medien und Drucksysteme als digitale Vorlage vor.
 


Die Bildwortmarke besteht aus dem dreigliedrigen Flaggenstab in den Farben schwarz, rot, gold. Links von diesem, auf Höhe des des schwarzen Segmentes, befindet sich das Adlerelement, rechts davon in gleicher Höhe der zweizeilige Schriftzug.

Bildwortmarke der Bundesregierung.



Dos and Don'ts


Bildwortmarke: Die Bundesregierung

Verwendung der offiziellen Bildwortmarke im Layout.


Bildwortmarke mit fehlendem Adler ist durchgestrichen.

Die Bildwortmarke darf nicht verändert werden durch das Weglassen von Elementen oder durch fremde Typografie.



Verzerrte Bildwortmarke ist durchgestrichen.

Die Bildwortmarke darf nicht verzerrt, gestaucht, angeschnitten, verfremdet, gestürzt oder gedreht werden.


Bildwortmarke auf einem Bild ist durchgestrichen.

Die Bildwortmarke darf nicht auf Bildern oder farbigen Hintergründen stehen.



Bildwortmarke mit veränderter Position des Textes ist durchgestrichen.

Wortlaut und Position des Schriftzuges dürfen nicht verändert werden.


Monochrom weiße Bildwortmarke auf einem farbigen Hintergrund ist durchgestrichen.

Die Bildwortmarke darf nicht farblich verändert werden.