Bildwortmarke

Die Bildwortmarke besteht aus dem Bundesadler, der stilisierten Fahne (auch „Flaggenstab“ genannt) und dem Schriftzug. Um die Einzigartigkeit und Hochwertigkeit dieser Marke jederzeit zu gewährleisten, darf sie nur in den dokumentierten Versionen verwendet werden. Sie liegt für alle Medien und Drucksysteme als digitale Vorlage vor.
 


Die Bildwortmarke besteht aus dem dreigliedrigen Flaggenstab in den Farben schwarz, rot, gold. Links von diesem, auf Höhe des des schwarzen Segmentes, befindet sich das Adlerelement, rechts davon in gleicher Höhe der zweizeilige Schriftzug.

Bildwortmarke der Bundesregierung.



Bildwortmarken von Bundesregierung und Behörden mit Förderzusatz (Fz)

Aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 15.11.2007 soll auf alle sonstigen Maßnahmen, die durch den Bund finanziell gefördert werden, auch hingewiesen werden. Die Bildwortmarke mit Förderzusatz ist von allen Zuwendungsempfängern auf entsprechenden Projekten einzusetzen.

Die Bildwortmarke soll universell und medienübergreifend eingesetzt werden. Pro Bundesministerium stellen wir ein Paket mit entsprechendem Bildmaterial zur Verfügung. Für den genauen Einsatz beachten Sie bitte die Kurzdokumentation im Logokoffer.

Gefördert durch: Die Bundesregierung aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages

Bildwortmarke mit Förderzusatz.


Anordnung bei zwei Ministerien

Bildwortmarke mit Förderzusatz: Gefördert durch: Auswärtiges Amt auf Grund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Gefördert durch: Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf Grund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

Das zweite Ministerium wird mit einem Adler Abstand neben der Bildwortmarke des erstplatzierten Ministeriums abgebildet.

Anordnung bei mehr als zwei Ministerien

Bildwortmarke mit Förderzusatz: Gefördert durch: Die Bundesregierung aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages

Bei Förderung durch mehr als zwei Ministerien kann die Bildwortmarke der Bundesregierung mit Förderzusatz verwendet werden.