Bildwortmarke
Die Bildwortmarke besteht aus dem Bundesadler, der stilisierten Fahne (auch „Flaggenstab“ genannt) und dem Schriftzug. Um die Einzigartigkeit und Hochwertigkeit dieser Marke jederzeit zu gewährleisten, darf sie nur in den dokumentierten Versionen verwendet werden. Sie liegt für alle Medien und Drucksysteme als digitale Vorlage vor.
Bildwortmarken kombinieren
Mithilfe des Bildwortmarken-Assistenten können Sie sowohl Bildwortmarken zweier Behörden als auch zweisprachige Bildwortmarken generieren.
Bildwortmarken zweier Behörden
Anordnung bei mehr als zwei Bundesbehörden
Bei mehr als zwei Bundesbehörden, unter Beteiligung einer obersten Bundesbehörde, kann die Bildwortmarke der Bundesregierung eingesetzt werden. Alle beteiligten Bundesbehörden müssen dann namentlich als Herausgeber aufgeführt werden.
Allerdings muss im Einzelfall entschieden werden, ob die Bildwortmarke der Bundesregierung auch verdeutlicht, wer tatsächlich der Herausgeber/Organisator/Absender ist. Bitte prüfen Sie im Vorfeld, ob der Einsatz der Bildwortmarke der Bundesregierung in diesem Kontext notwendig und richtig ist und stimmen sich mit dem Bundespresseamt ab: corporate-design@bpa.bund.de
Eine Verwendung der Bildwortmarke der Bundesregierung darf nur nach Zustimmung des Bundespresseamtes erfolgen.